Aktionskreis Gesundheit

Ein Beitrag von Ernst Pronold

Neunburg im Dezember 2004

 


 

Petition für das Neunburger Krankenhaus

Erfahrungsbericht von Ernst Pronold  mit dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags

Nach Artikel 115 der Bayerischen Verfassung können sich Bewohner Bayerns mit Bitten und Beschwerden an den Bayerischen Landtag wenden, wenn sie Entscheidungen von Behörden für rechtswidrig halten.

In Vertrauen auf diese Verfassungsbestimmung machte ich am 2. Dezember 2003 eine mehrseitige Eingabe an den Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags, in der ich detailliert begründete, warum ich den Beschluss des Kreistags vom 24. November 2003 über die Schließung des Neunburger Krankenhauses für rechts- und verfassungswidrig halte, weil er gegen

  • den Gleichheitsgrundsatz (Art. 118 Bayerische Verfassung)
  • das Sozialstaatsprinzip und mein Individualrecht  (Art. 83 Bayerische Verfassung)
  • das Abwägungsgebot und
  • die Landkreisordnung

verstößt.

Außer einer kurzen Mitteilung, dass meine Eingabe eingegangen ist, erhielt ich erst rund vier Monate später, Ende April 2004 die Mitteilung, wonach meine Eingabe am 6. Mai 2004 zur Behandlung im Landtag vorgesehen ist.

Am Vortag des geplanten Verhandlungstages wurde mir gegen Abend  telefonisch vom Landtagsamt mitgeteilt, dass dieser Punkt nicht behandelt wird. In einem neuen Schreiben wurde mir als nächster Behandlungstag der 1. Juli 2004 angekündigt. Auch dieser Termin wurde kurzfristig abgesagt. Ein weiteres Schreiben teilte mir mit, dass meine Eingabe nun am 8. Juli 2004 behandelt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt war das Neunburger Krankenhaus schon über zwei Monate geschlossen.

Meine Frau und ich standen an diesem Tag bereits um 05:00 Uhr auf, um trotz eines möglichen Staus auf der Autobahn pünktlich  im Maximilianeum in München zu Beginn der Ausschusssitzung zu sein. Dort rechtzeitig angekommen erfuhren wir aus der aufgelegten Tagesordnung, dass mein Antrag als Punkt 3 der Eingaben behandelt wird.

Wenige Minuten vor Sitzungsbeginn wurden wir vom Offizianten des Landtags vor den Sitzungsraum gebeten, wo uns die Abgeordneten Dr. Thomas Zimmermann, CSU und Frau Kathrin Sonnenholzner, SPD parteiübergreifend erklärten, dass wir zwar der Sitzung beiwohnen können, aber meine Eingabe nicht mehr behandelt wird, weil

  • sie die Entscheidung des Kreistag zur Schließung des Neunburger Krankenhauses nicht aufheben können
  • der Krankenhausplanungsausschuss zwischenzeitlich einstimmig die Herausnahme unseres Krankenhauses aus dem Krankenhaus-Bedarfsplan beschlossen hat und
  • die am 30. April 2004 erfolgte Schließung unseres Krankenhauses nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Die Frage meiner Frau, ob sie denn die einzelnen  Punkte meiner Eingabe bezüglich des verfassungswidrigen Kreistagsbeschlusses geprüft haben, wurde lapidar bejaht. Wo und wann und wie dies geschah, wurde uns nicht mitgeteilt.

Ausdrücklich wurde uns aber erklärt, dass das Bayerische Sozialministerium zwar einen Bettenabbau im Landkreis Schwandorf wünscht, aber niemals die Schließung eines Krankenhauses gefordert habe. Wie und wo die Betten abgebaut werden sei eine ausschließliche Entscheidung des Landrats und Kreistages Schwandorf.

Diese Unterredung vor dem Sitzungssaal des Landtagsausschusses dauerte keine fünf Minuten, dann standen wir wie zwei begossene Pudel da. Weil ja unsere Eingabe auf ausdrückliche Nachfrage nicht mehr behandelt wurde, nahmen wir nicht mehr an der Sitzung teil. Für so eine lapidare Stellungnahme der zuständigen Abgeordneten hat man uns persönlich in den Landtag fahren und dafür rund. 400 km gefährliche Fahrstrecke zurücklegen lassen.

Am 14. Juli 2004 erhielt ich dann ein Schreiben des Landtagsamtes, in dem es entgegen den Tatsachen wortwörtlich heißt „der Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik hat Ihre Eingabe in der Sitzung vom 8. Juli 2004 beraten und beschlossen, die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten“. Über diese Verdrehung der Tatsachen musste ich mehr als wundern.

Diese angeblich zugrunde gelegte Erklärung der Staatsregierung vom 16. März 2004 !!! war für die Prüfung meiner Eingabe völlig ungeeignet, da sie mit keinem Wort auf meine Bedenken hinsichtlich des rechtswidrigen Beschlusses des Kreistages Schwandorf vom 24. November 2003 einging. Sie war auch durch die zwischenzeitlich erfolgte Schließung unseres Neunburger Krankenhauses und anderer Fakten überholt, weil darin unter anderem noch die Rede war, dass der Kreistag noch über den Antrag der Stadt Neunburg vorm Wald auf Übernahme des Krankenhauses zu entscheiden habe.

Wenn die Abgeordneten des Bayerischen Landtags alle Eingaben so behandeln wie meine hinsichtlich des Erhalts des Neunburger Krankenhauses und die Sorgen und Ängste ihrer  Bürger nicht ernster nehmen, dann sollte man meines Erachtens  das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht und den Artikel 115 der Bayerischen Verfassung streichen.

Anzumerken ist hier noch, dass weder Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber noch die zuständigen Bayerischen Ministerien unsere Briefe bezüglich unseres Neunburger Krankenhauses beantwortet haben.

Ernst Pronold


 

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