Aktionskreis zum Erhalt der Kreiskrankenhäuser                             Neunburg v. Wald im Oktober 2003

 

Positionspapier zum Krankenhauskonzept des Landkreises Schwandorf

Anlass:        Kreistagssitzung am 20. Oktober 2003 in Schwandorf

Anlagen:        - 6 -

 SACHDARSTELLUNG

1-       Auszüge aus den gesetzlichen Grundlagen:

·        Gesetz über Kommunale Wahlbeamte Art. 37 (Diensteid):  ......Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen......

·        Landkreisordnung Art. 51 (Aufgaben des eigenen Wirkungskreises)

·        (3) Die Landkreise sind, ....in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet,

            1. die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten ......

·        Krankenhausgesetz Art. 4 (Grundsätze der Krankenhausplanung) (1) Bei der Krankenhausplanung sind die Erfordernisse der Raumordnung ....... zu beachten.

(3) Krankenhäuser der I. Versorgungsstufe leisten einen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung, vor allem in den Fachrichtungen Chirurgie oder Innere Medizin.

·        Finanzausgleichsgesetz Art. 20 (Erhöhung der Kreisumlage)

Für einzelne kreisangehörige Gemeinden können je nach Teilnahme an den Vorteilen einer Einrichtung des Landkreises die Vomhundertsätze .... erhöht werden.

 

2-       Zusammengefasster Sachstand und wesentliche Einzelfeststellungen des Gutachtens der Firma Haarmann Hemmelrath Management Consultants GmbH vom März 2003

·        Wo sind die Defizite entstanden?

Nach dem Gutachten hat die Krankenhaus-GmbH im Jahr 2002 einen Verlust von 3,5 Mio. € ohne Finanz- und Investitionsergebnis erwirtschaftet. Davon entfallen auf die Krankenhäuser BUL und OVI je ca. 1,1 Mio. €, auf das  Krankenhaus NAB ca. 0,8 Mio. € und das  Krankenhaus NEN ca. 0,5 Mio. €. Der Verlust steigt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kontinuierlich bis zum Jahr 2007 auf 5,9 Mio. €; die Verlustanteile der einzelnen Krankenhäuser wachsen in etwa gleich; der Anteil des Krankenhauses NEN nur gering auf etwa 0,7 Mio. €. Die Prognose der Verlustzunahme für das Krankenhaus St. Barbara in SAD mit einem Verlust von 0,6 Mio. € in 2002 bis ca. 1,4 Mio. € in 2007 liegt noch über den Verlusten der GmbH - Krankenhäuser.

Die Verlustprognose pro belegtem Bett ist in der Anlage 1 dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflegesätze bei den einzelnen Krankenhäuser unterschiedlich sind (z. B. Basispflegesatz + Pflegesatz Innere in 2002: BUL 202 €/Tag, NEN 165 € / Tag).


 ·        Wo bestehen nicht ausgelastete Überkapazitäten?

Standort

aufgestellte Betten

durchschnittlich

belegte Betten

durchschnittlich

nicht belegte Betten

 

 

 

 

BUL

180

166

14

NAB

125

95

30

OVI  (GeriReha)

100  (50)

79  (33)

21  (17)

NEN

50

48

2

Summen

505

421

67

 

 

 

 

St. Barbara SAD

286

221

65

Summen

791

642

132

 

·        Durch welche organisatorischen Maßnahmen kann man Kosten sparen?

Das Gutachten sieht im Wesentlichen die Schließung von Krankenhäusern, Stationen und die Umverlagerung/Reduzierung der Betten und dadurch insbesondere die Einsparung der Personalkosten im Pflegedienst vor.

Errechnet werden die Kosteneinsparungen bei einem 3, einem 4 und zwei 5-Standorte- Modellen. Dabei wurden nur die Varianten Schließung der Krankenhäuser NAB und NEN untersucht.

 

·        Welche Einsparmaßnahmen bringen gem. Gutachten wie viel?

Mit dem 3-Standorte-Modell - Schließung der Krankenhäuser NAB und NEN, Reduzierung der Stationen in BUL (-2) und SAD (- 4,5), Erweiterung der Stationen in OVI (+ 0,3) - steigt die Einsparsumme der GmbH bis 2007 auf ca. 5,4 Mio. € jährlich.

 

Mit dem 4-Standorte-Modell  - Schließung des Krankenhauses NEN, Reduzierung der Stationen in BUL (-1), NAB (-3), OVI (-1)  und SAD (- 4,5), - steigt die Einsparsumme der GmbH bis 2007 auf ca. 4,3 Mio. € jährlich.

 

Mit den 5-Standorte-Modellen - Reduzierung der Stationen in BUL (-1,5 / 1), NAB (-3), OVI (-1), und SAD (- 5 / 4,5), steigt die Einsparsumme der GmbH bis 2007 auf ca. 3,2 /3,0 Mio. € jährlich.

 

Aus dem Gutachten ist weder die Grundlage für die Prognosen, noch die kurzfristige Wirkung auf das Defizit erkennbar.

 

BEWERTUNG

3-       Gem. den gesetzlichen Grundlagen ist der Landkreis verpflichtet, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten. Diese Grundpflicht steht an erster Priorität und wurde bisher mit 4 + 1 Krankenhäusern weitgehend flächendeckend erfüllt. Die hierfür entstehenden Kosten haben Priorität vor den Zuwendungen zu freiwilligen Ausgaben des Landkreises (z. B. Radwege).

Durch die Schließung des Krankenhauses in NEN wäre aufgrund der bestehenden Infrastruktur (ausschließlich Landstraßen 2. Ordnung durch bergiges Gelände) die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im Südosten des Landkreises nicht mehr durchgängig und zeitgerecht sichergestellt (Anlage 2.1 / 2.2).

Bei der Kreisumlage 2002 (2003) war/wird NEN mit 2,4 (1,9) Mio. € jährlich wesentlich stärker belastet als OVI mit 1,1 (1,2) Mio. € und NAB mit 1,6 (1,5) Mio. €. Da auch andere Einrichtungen des Landkreises in NEN abgebaut wurden (z. B. Außenstellen Amtsgericht, Arbeitsamt, Landratsamt), müsste bei Schließung auch noch des Krankenhauses in NEN die Kreisumlage für NEN im Umkehrschluss zu Art. 20 Finanzausgleichsgesetz erheblich gekürzt werden.

In allen Punkten sind Verwaltungsklagen möglich.

 

4-       Die Höhe der erwirtschafteten Verluste (2002: 3,5 Mio. GmbH + 0,6 St. Barbara) auch bezogen auf die einzelnen Krankenhäuser sowie die Anzahl der durchschnittlich nicht belegten Betten (67 + 65) ist einschließlich der bis 2007 prognostizierten Verluste zum Teil nachvollziehbar. Die Verluste sind auf Dauer in dieser Höhe nicht tragbar, jedoch ist davon auszugehen, dass öffentliche Krankenhäuser auch weiterhin Zuschussbetriebe bleiben. Die Zuschusshöhe muss für den Landkreis unter Berücksichtigung der Prioritäten in den Grenzen der Leistungsfähigkeit bleiben.

 

5-       Im Gutachten werden lediglich die Schließung der Krankenhäuser NAB und NEN berechnet. Ob das auftragsgemäß war oder andere Gründe dazu führten ist nicht nachvollziehbar. Zudem sind die prognostizierten Einsparungen nicht nachvollziehbar und dürfen zu Recht angezweifelt werden. Sie sollten deshalb bei einer Entscheidungsfindung keine Berücksichtigung finden, zumal auch andere Berechnungen möglich sind. Danach würde z. B. die Schließung / Umwandlung des Krankenhauses NEN kaum finanzielle Entlastung bringen.

 

6-       Betrachtet man die medizinische Grundversorgung im Landkreis unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aller Bürger und somit der raschen Erreichbarkeit eines Krankenhauses unter Einbeziehung der Krankenhäuser außerhalb des Landkreises, so sind folgende Krankenhäuser zur med. Grundversorgung unbedingt notwendig (siehe auch Anlage 2.1 / 2.2):

·        im Nordosten für die Grenzregion:                                                            OVI

·        im Südosten, da keine Anbindung an leistungsfähige Straßen:               NEN

·        im Westen mit Autobahnverbindung nach Norden und Süden:                SAD

 

Zusätzlich sind sehr schnell auf gut ausgebauten Straßen im Süden die Krankenhäuser in Regensburg (A 93, B 15), im Norden in Weiden (A 93) und im Westen in Amberg (B 85) erreichbar.

 

VORSCHLAG EINES KOOPERATIONSMODELLS

7-       Da die in Ziffer 6 dargestellten sachlichen Überlegungen der politischen Struktur des Landkreises widersprechen und keine weiteren Emotionen geschürt werden sollten, wird unter Berücksichtigung der rechtlichen, der infrastrukturellen und der politischen Rahmenbedingungen sowie unter dem gebotenen Zwang zur Einsparung folgendes „Kooperationsmodell“ vorgeschlagen:

 

·        Erhalt aller fünf Krankenhäuser im Landkreis zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung

·        Sofortige Einleitung aller organisatorischen und vertretbaren Sparmaßnahmen

·        Reduzierung um mindestens die Zahl der durchschnittlich nicht belegten Betten in allen Krankenhäusern

·        Reduzierung aller Krankenhäuser auf die unbedingt notwendigen Abteilungen/Stationen

·        Organisatorische Zusammenlegung der Krankenhäuser OVI mit NAB und NEN (Anlage 3)

      ð      in OVI Bildung einer chirurgischen Schwerpunktklinik mit internistischer Notfallversorgung

      ð      in NAB Bildung einer internistischen Schwerpunktklinik mit chirurgischer Tagesklinik und Veränderungen in der gynäkologischen Abteilung

      ð      in NEN Bildung einer internistischen Schwerpunktklinik mit chirurgischer Tagesklinik

·        enge Kooperation der Krankenhäuser BUL mit SAD mit gleicher Zielrichtung (Schließung / Zusammenlegung von Abteilungen/Stationen und erheblicher Abbau von Betten) (Anlage 4).

 

8-       Der Ist/Soll – Vergleich der Stationen / Betten ist Anlage 5, der Vergleich der Bettenzahlen zu den anderen Modellen ist Anlage 6 zu entnehmen. Im Kooperationsmodell wurden bewusst sehr niedrige Bettenzahlen angesetzt auch um Spielraum für Verhandlungen zu haben.

BEGRÜNDUNG  DES KOOPERATIONSMODELLS

9-       Das vorgeschlagene Kooperationsmodell wird wie folgt begründet:

·        Weiterhin flächendeckende medizinische Grundversorgung im gesamten Landkreis

      ð      Keine Region und keine Bürger zweiter Klasse

      ð      Keine weiträumigen Versorgungslücken und dadurch keine Abwanderung von Patienten in die Nachbarlandkreise (Fallverlust schwächt die gesamte GmbH).

 

·        Erhebliche Einsparungen durch Personalreduzierung (wesentlichster Kostenfaktor). Es ist davon auszugehen, dass die Einsparungen trotz Erhalt der medizinischen Grundversorgung für alle Bürger des Landkreises in etwa der des 3-Standorte-Models entsprechen.

      ð      Erwirtschaften von Mitteln für dringend notwendige Investitionen

      ð      Betriebsbedingte Kündigungen sind über die Zeitachse zu vermeiden.

 

·        Zukunftsmodell auch auf lange Sicht und unter Berücksichtung der Gesundheitsreform

      ð      Keine erneuten Nachbesserungen

      ð      Schaffung möglichst großer Fachabteilungen zur besseren Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven zur Eröffnung neuer Möglichkeiten der Subspezialisierung und zum Erreichen geforderter Mindestfallzahlen zur Qualitätssicherung unter DRG-Bedingungen (zu erwartendes neues Abrechnungssystem)

      ð      Erhalt/Verbesserung der bestehenden Einstufung durch Zusammenschluss der kleinen Krankenhäuser zu einem (organisatorischen) Krankenhaus

      ð      weiteres Einsparpotential im Rahmen der engen Kooperation der Krankenhäuser BUL mit SAD.

 

·        Gerechte Lastenverteilung und damit politischer und rechtlicher Frieden im Landkreis

      ð      Vertrauen in die Politik und Glaubwürdigkeit der gewählten Volksvertreter.

 


 

 


Anlage 2. 1

 

 


Anlage 2. 2

  

  


Anlage 3

 


 Anlage 5

Soll/Ist – Vergleich der Stationen/Betten zwischen

der heutigen Lage und dem Kooperationsmodell

 

Standort

Stationen

Akut - Betten

 

Ist

Soll

Ist

Soll

Abbau

SAD

11

6

286

180

- 106

BUL

7

5

180

140

-  40

Kooperation Krankenhäuser Süd

18

11

466

320

- 146

 

 

 

 

 

 

OVI

5

3

100

70

- 30

OVI-GeriReha

2

2

50

50

- 0

NAB

5

3

125

70

- 55

NEN

2

1

50

40

- 10

Klinikum Nord

12

7 + 2

275 + 50

180 + 50

- 95

 

 

 

 

 

 

Gesamtsummen

32

20

791

500 + 50

- 241

Summen GmbH

21

14

505

320 + 50

- 135

 


Anlage 6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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